Liebe MitbürgerInnen in der Nachbarschaft unseres Pflanzenschutzmittellagers,


die Firma Aufleger-Innung betreibt an ihrem Standort Tuchwalkerstraße 6 in 84034 Landshut seit 1996 einen Betriebsbereich der oberen Klasse, für den die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzt – 12. BlmSchV – StörfallV) gelten.


Nach dieser Verordnung sind wir verpflichtet, die Nachbarschaft unaufgefordert über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen zu informieren.


Der Betriebsbereich ist der zuständigen Behörde (Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Lands-

hut) angezeigt, der geforderte Sicherheistbericht nach § 9 Abs. 1 der StörfallV für das Lager liegt vor. Im Sicherheitsbericht sind alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art ausführlich dokumentiert.

 

Die Firma Aufleger-Innung GmbH ist verpflichtet, auf dem Gelände dieses Betriebsbereichs - auch in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten -  geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen

und zu treffen. Dies gilt in gleicher Weise für die größtmögliche Eingrenzung eines Störfalles.

 

Der Zustand des Lagers und der Sicherheitseinrichtungen werden seitens der Behörden regelmäßig überwacht. Dies erfolgt durch eine jährliche Begehung. Die letzte Begehung fand am 16.11.2023 statt.

 

Sollten Sie Fragen zum Lager selbst und/oder zum Inhalt dieser Information haben, wenden Sie sich bitte an:

 

  • Roland Schick, Betriebsleiter, 0871/66733
  • Kerstin Rudolph, Sachbearbeiterin, 0871/96669511
  • Dr. Stefan Schützenmeier, Externer Störfallbeauftragter (TÜV Rheinland), 0911/655-5477

 

Tätigkeiten im Betriebsbereich

Um eine ständige Lieferbereitschaft im nieder- und oberbayerischen Raum zu gewährleisten, wird ein umfang-reiches Sortiment an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln bevorratet. Das Lager dient lediglich der Kommissionierung und Auslieferung von Waren an die Kunden. Gelagert wird nur in geschlossenen, gefahr-gutrechtlich zugelassenen Gebinden. Es erfolgt weder eine offenen Handhabung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel noch eine Produktion bzw. Ab- oder Umfüllen.


Im Folgenden sind die Gefährdungsmerkmale der maßgeblich zur Einlagerung kommenden Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel erläutert:

Neben den in der Tabelle aufgeführten Gefahren können die Produkte auch reizend oder ätzend sein.

 

Schutzmaßnahmen:

Alle Schutzmaßnahmen dienen der Vermeidung und der Begrenzung der Auswirkungen vor Störfällen. Sollte dennoch ein Störfall auftreten, kann es sich um einen Brand (erkennbar durch Rauch- oder Rußwolke) oder um eine Stofffreisetzung (möglicherweise erkennbar durch nebelartige Schwaden) handeln. Bei einem Brand kann die Nachbarschaft durch Rauchgase, die akut toxische  Bestandteile enthalten, beeinträchtigt werden. Bei einer Stofffreisetzung können Bestandteile der Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel in den Boden gelangen oder über die Luft weiter getragen werden.

 

Über eine mögliche Gefährdung werden Sie durch Lautsprecherdurchsagen (Polizei bzw. Feuerwehr),  durch Durchsagen im Rundfunkt informiert oder durch Sirenen gewarnt. Leisten Sie den Weisungen der Notfall- oder Rettungsdienste im Falle eines Ereignisses unbedingt Folge.


Bleiben Sie dem Lager fern und halten Sie die Zufahrtswege für die Einsatzkräfte frei. Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, die die Durchsagen (Lautsprecher oder Radio) möglicherweise nicht gehört oder nicht verstanden haben. Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus. Nehmen Sie Passanten vorübergehend auf. Kinder nicht aus der Schule oder dem Kindergarten holen. Blockieren Sie nicht die Notrufleitungen (Polizei, Feuer-wehr, Ruf 112) durch Rückfragen. Nur im Notfall (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigung) die Notrufnummer wählen. Schließen Sie im Haus sämtliche Türen und Fenster, schalten Sie Klima- und Lüftungsgeräte ab. Begeben Sie sich in höher gelegene Stockwerke des Hauses. Halten Sie bei stechenden oder unangenehmen Gerüchen ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase.

PSM-Lager

(Pflanzenschutzmittellager)

 

Einfe Information für Ihre Sicherheit

 

Information der Öffentlichkeit

gem. §8a und 11 i.V. m. Anhang V Teil

1 und 2 der Störfall-Verordnung (12. BlmSchV)

 

Pflanzenschutz-

/Schädlingsbekämpfungslager

Betriebsbereich der

Aufleger-Innung GmbH

Tuchwalkerstraße 6

84034 Landshut